Tätigkeitsgebiete

Arbeits- UND SOZIALrecht, ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT

Arbeitsrecht

 Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht und möchten kompetent & lösungsorientiert beraten werden?

Planen Sie einen Arbeitsvertrag abzuschließen oder benötigen Sie Beratung?
Wissen Sie nicht, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer haben?
Wurden Ihnen gekündigt?

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt?

 Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Ihre rechtlichen Fragen und Probleme werden auf höchstem Niveau bearbeitet und Sie erhalten eine für Sie maßgeschneiderte Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung.

In unserer arbeitsrechtlichen Praxis beschäftigen wir uns überwiegend mit folgenden

Sachverhalten:

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Abfindung und Aufhebungsvertrag
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
  • Arbeitszeit und Gehalt
  • Mutterschutz und Elternteilzeit
  • Mobbing
  • Vertretung in Strafverfahren und Sozialversicherungsangelegenheiten
  • Beratung für Firmen, Handelsvertreter und Makler sowie deren Auftraggeber

 Sozialrecht

Wir verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf den Bereichen Soziale Sicherheit, Gesundheit und Senioren.

Gerne beraten und vertreten wir Sie insbesondere in den Bereichen Krankenversicherung (Krankengeld, Leistungen zur Rehabilitation und Kur), Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, berufliche oder medizinische Rehabilitationsleistungen), Unfallversicherung (Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Heilbehandlungen zulasten der Berufsgenossenschaft, Umschulung und Wiedereingliederung), Pflegeversicherung (Anspruch auf Pflegegrade und Pflegegeld), Arbeitslosenversicherung Pensionsversicherung und Sozialversicherung (Anspruch auf Arbeitslosengeld, Umschulungen und berufliche Weiterbildungen, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Kindergeld, Elterngeld, Familienlastenausgleichs, Grad der Behinderung und Anerkennung als schwerbehinderter Mensch) sowohl in ÖSTERREICH als auch in UNGARN.

Öffentliches Dienstrecht

 Das öffentliche Dienstrecht ist das Überschneidungsgebiet des Arbeitsrechts mit dem Verwaltungsrecht. Dies ist nicht nur bei den Beamten so, sondern auch bei den Angestellte im öffentlichen Dienst.

 

Gerne bieten wir Ihnen Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen,
zum Beispiel:

  • Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
  • Beratung in Dienstrechtsverfahren
  • Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
  • Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
  • Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
  • Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren ( z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
  • Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
  • Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz, (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
  • Vertretung in Strafverfahren
  • Vertretung in Disziplinarverfahren

Nicht alle Probleme am Arbeitsplatz lassen sich rechtlich lösen, deshalb bietet unsere Kanzlei Ihnen auch Mediationsverfahren, um wieder ein gutes Arbeitsverhältnis herstellen zu können.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder mit uns Kontakt aufnehmen möchten, dann klicken Sie bitte hier.

ERBRECHT UND NACHLASSPLANUNG

Haben Sie Fragen rund um das Thema Vererben und Erben?

Möchten Sie ein Testament aufsetzen oder einen Schenkungsvertrag erstellen lassen?

Hier Sie sind genau am richtigen Ort!

Testament, Erbvertrag oder Schenkung auf den Todesfall – diese Themen nimmt man zu Lebzeiten nicht gerne in Angriff. Dennoch: Man kann nur über sein Vermögen bestimmen, solange man lebt. Hinterlässt man keinen letzten Willen, so regelt das Erbrecht den Nachlass – vielleicht aber nicht immer so, wie man es sich gewünscht hätte. Wer das Erbrecht aber kennt, hat viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Von unserem Fachwissen profitieren potenzielle Nachlassgeber ebenso wie alle anderen von einem Erbfall betroffenen Personen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie und Ihre Familie

  • bei der selbstbestimmten Regelung eines Nachlasses (Testament, Erbvertrag, Stiftungsrecht etc.)
  • bei der Abwicklung des Nachlasses
  • bei Erbstreitigkeiten
  • bei allen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge (Erbrecht von Kindern, Ehepartnern, Geschwistern, Eltern, weiter entfernten Verwandten, Lebensgefährten etc.)

in vielen anderen Teilbereichen des Erbrechtes

Erben und vererben – mit Hilfe unserer Kanzlei für Erbrecht

Egal, ob Sie etwas erben oder zu vererben haben: Wer die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt, hat mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Das Erbrecht ist ein weites Feld, oft spielen auch andere Spezialbereiche wie Familienrecht, Scheidungsrecht oder Steuerrecht – in besonderen Fällen – auch Wirtschaftsrecht mit hinein.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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FAMILIENRECHT

Wie sieht es mit einem Unterhaltsanspruch von sich oder dem Ehegatten/der Ehegattin aus und wie geht man sicher, dass man bekommt was einem zusteht bzw. nicht mehr hergibt als unbedingt erforderlich ist?

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

 Fachanwaltskanzlei Wien und Budapest

 Eine wichtige Kompetenz unserer Kanzlei liegt im Familienrecht. Wir begleiten Sie und setzen Ihre Rechte in einem Scheidungsverfahren durch. Dank unserer internationalen Ausrichtung können wir dabei auch grenzüberschreitende Sachverhalte kompetent betreuen.

Unsere Schwerpunkte und Leistungen im Familienrecht

Wir beraten Sie in Wien und Budapestsowie bundesweit sowohl im Familienrecht als auch in den angrenzenden Rechtsgebieten in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Hierzu zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • Ehe & Heirat
  • Eheverträge
  • Scheidung und Trennung
  • Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag
  • Immobilien bei Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Unterhalt Ehegatten (Ehe und Scheidung)
  • Kindesunterhalt, Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht, Güterstand
  • Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
  • Internationales Familienrecht
  • Erbrecht in Ehe und Scheidung
  • Partnerschaftsverträge für Lebensgefährten

Das Familienrecht ist eine eigene Rechtsdisziplin die Spezialkenntnisse erfordert. Die optimale Gestaltung eines Ehevertrages oder Interessenwahrnehmung bei einer Scheidung erfordert theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung, die einem Anwalt, der nur gelegentlich familienrechtliche Mandate bearbeitet, nur kaum gelingen kann.

Wir beraten und unterstützen Sie immer persönlich und immer engagiert sowohl in Österreich als auch in Ungarn.

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GESELLSCHAFTSRECHT, FIRMENGRÜNDUNG, WIRTSCHAFTSRECHT

Sie denken über eine Firmengründung in Österreich/Ungarn?

Alles in Allem, treten im Zuge der Gründung eines Unternehmens viele Fragen auf die vorab der sorgfältigen Klärung bedürfen. Das beginnt wie schon erwähnt mit Frage nach der passenden Rechtsform, (egal ob Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen). Insbesondere ist auch auf steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte Bedacht zu nehmen.

In Österreich sowie in Ungarn sieht das Gesellschaftsrecht zahlreiche Gesellschaftsformen vor, die zur Auswahl zur Verfügung stehen. Ein Einzelunternehmen ist oftmals aus steuerlichen Gründen oder aufgrund der persönlichen Haftung wenig, bestimmte Tätigkeiten auszuführen.

Diese Gesellschaftsformen haben unterschiedliche Vorteile und Nachteile, die im Einzelfall abgesprochen werden sollten.

Doch auch nach Gründung einer Gesellschaft stellen sich viele Fragen, die gelöst werden müssen. Bricht unter einzelnen Gesellschaftern ein Streit (Gesellschafterstreit) aus, kommt dem Gesellschaftsvertrag große Bedeutung zu.

Wir finden für Sie die nach dem ungarischen/österreichischen Handelsrecht optimale Firmenform, arbeiten die Gesellschaftsverträge aus, vertreten Sie im Eintragungsverfahren vor dem Amtsgericht  und Handelsregister, eröffnen Firmenkonten bei einer ungarischen Bank Ihres Wunsches, beantragen bei den zuständigen Finanzbehörden die Ausstellung einer Steuernummer und statistischen Nummer für Ihre Firma.

Unsere Schwerpunkte und Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Firmengründung, Wirtschaftsrecht
  • Vollumfängliche Behandlung von Firmenangelegenheiten
  • Kapitalerhöhungen
  • Fragen der Dividendenzahlungen
  • Umwandlung von Gesellschaften (KG. – GmbH., bzw. GmbH. – AG.)
  • Endabrechnung von KG. und GmbH., auch in vereinfachter Form
  • Regelungen des Direktorats und des Aufsichtsrates
  • Fragen zur Verantwortung der Geschäftsführer
  • Abwicklung von Konkursverfahren
  • Handels-, Gesellschafts- und Treuhandrecht
  • Inkassoverfahren
  • Internationales Privatrecht
  • Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
  • Schadenersatzsachen
  • Sitzverlegungen und Liquidationen bei in- und ausländischen Gesellschaften

Wir beraten und unterstützen Sie immer persönlich und immer engagiert von der Firmengründung oder Firmenkauf über Umwandlungen und Ausscheidungen bis hin zum Firmenverkauf, Insolvenz oder allgemeine Rechtsfragen sowohl in Ungarn als auch in Österreich.

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IMMOBILIENRECHT: IMMOBILIENKAUF, SCHENKUNG, MIETE

Haben Sie ein mietrechtliches Problem, sei es als Mieter, sei es als Vermieter?

Wollen Sie in Österreich/Ungarn Liegenschaftstransaktionen vornehmen? 

 Es gibt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die einen Überblick ohne juristischer Expertise durch einen Rechtsanwalt in den meisten Fällen unmöglich machen. Bedeutsam ist die richtige und vollständige Vertragsgestaltung, die sämtliche problematische Aspekte erkennt und, wenn möglich bereinigt, andernfalls weitere Preisverhandlungen sinnvoll werden.

Wir sind Ihr Spezialist für Immobilien aller Art im Raum Ungarn und Österreich.

Wenn Sie einen kompetenten und seriösen Partner suchen, der Sie bei der Vermietung und Verkauf sowie bei der Anmietung von Immobilien mit seinem Know-How unterstützt, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Unser erstes Interesse liegt darin, Sie und Ihren Wunsch so gut wie möglich kennen zu lernen, um das perfekte Objekt für Sie zu finden sowohl in Österreich als auch in Ungarn. Denn nur so erreichen wir, dass unsere Kunden rundum zufrieden sind und uns gerne weiterempfehlen.

Unsere zahlreichen Kontakte ermöglichen es uns, Sie bei Ihrer Suche nach einem passenden Objekt nicht nur tatkräftig zu unterstützen, sondern Ihnen die bestmöglichen Chancen auf Ihre Wunsch Immobilie zu verschaffen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Immobilien Sie bevorzugen, wir finden für Sie genau das Objekt welches für Sie in Frage kommt.

Wir errichten Mietverträge, Kaufverträge, Schenkungsverträge sowie sonstige Liegenschaftsverträge. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, dass die Vereinbarungen für beide Seiten verständlich sind und die Anliegen aller Beteiligten entsprechend berücksichtigt werden. Im Konfliktfall suchen wir für unsere Klienten außergerichtliche Lösungen und vertreten erforderlichenfalls ihre Interessen vor Schlichtungsstellen und Gerichten.

Unser Team unterstützt Sie vom Beginn bis zum positiven Resultat der Transaktion und steht Ihnen jederzeit persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

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Wir beraten und unterstützen Sie immer persönlich und immer engagiert sowohl in Österreich als auch in Ungarn.

INKASSOVERFAHREN

Sind Sie oder Ihre Firma Gläubiger in einem Inkassoverfahren?

Der Schuldner zahlt nicht?

 Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Inkassorecht & Exekutionsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt? Hier Sie sind genau am richtigen Ort!

Unter Inkasso versteht man die Eintreibung einer offenen Forderung, deren Zahlungsziel bereits abgelaufen ist. Die Eintreibung geschieht entweder durch den Gläubiger selbst oder oft auch durch professionelle Vertreter, insbesondere durch Rechtsanwälte, die eine Spezialisierung in diesem Bereich aufweisen.

Warum sollten Sie sich gerade für uns entscheiden, wenn Ihre Schuldner nicht pünktlich zahlt? Wir kennnen uns auf dem Gebiet des österreichischen/ungarischen/internationalen Rechtsystems gut aus und bieten gerne Ihnen rundum Service und komplexe Lösungen in dem Bereich Inkasso.

Folgende professionelle Dienstleistungen bieten wir Ihnen:

Anwaltliche Mahnung

In Ihrem Namen schicke ich Ihrem Schuldner eine letzte Mahnung und fordere ihn auf, den geschuldeten Betrag zuzüglich Zinsen und Kosten zu bezahlen und drohe die Klagsführung an, wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolgt. In vielen Fällen hilft bereits die anwaltliche Mahnung, da dem Schuldner dadurch bewusst wird, dass Sie es ernst meinen und die Forderung nicht einfach vergessen werden.

Mahnklage

Führt die anwaltliche Mahnung nicht zum Erfolg bringe ich eine Mahnklage ein und erwirke so einen gerichtlichen Zahlungsbefehl (bei Forderungen über EUR 30.000 bringe ich eine gewöhnliche Klage ein).

In den allermeisten Fällen unternimmt der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl nichts und der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig. Sie haben damit einen vollstreckbaren Exekutionstitel in der Hand und können Exekution führen.

Sollte der Schuldner Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erheben führe ich für Sie das weitere Verfahren und erwirke für Sie ein Urteil, welches dann ebenfalls als Exekutionstitel verwendet werden kann.

Exekution

Mit einem rechtskräftigen Exekutionstitel führe ich für Sie Exekution gegen Ihren Schuldner. Dies zB auf folgende Arten:

  • Pfändung und Einziehung von Arbeitseinkommen, Bankguthaben, sonstigen Forderungen
  • Pfändung und Verwertung von Wertpapieren
  • Pfändung und Versteigerung von Immobilien
  • Pfändung und Versteigerung von beweglichen Gegenständen
  • Pfändung und Verwertung von Gewerberechten
  • Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen

Anfechtung

Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass sich Ihr Schuldner rechtzeitig seiner Vermögensgegenstände entledigt hat, führe ich für Sie auch Verfahren nach der Anfechtungsordnung, um diese für Sie nachteiligen Rechtsgeschäfte anzufechten und Ihnen gegenüber unwirksam zu machen.

Wir beraten und unterstützen Sie immer persönlich und immer engagiert sowohl in Österreich als auch in Ungarn

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Internationales Recht – Grenzüberschreitende Rechtsberatung –  Internationales Familienrecht

Ob Sie als Ausländer eine Niederlassung in Österreich/EU gründen wollen, sich von Ihrem in den USA. geheirateten Ehemann scheiden lassen wollen, eine Immobilie in Italien kaufen wollen oder eine solche in Frankreich geerbt haben?

In vielen Sachverhalten mit Auslandsbezug ist unsere Kanzlei der passende Ansprechpartner.

Grenzüberschreitende Rechtsberatung

Globalisierung, europäische Integration und des Internets – drei wichtige Gründe, warum das Wirtschafts- und Privatleben stetig internationaler wird. Daher haben auch immer mehr rechtlich relevante Lebenssachverhalte Bezug zu ausländischem oder internationalem Recht.

Unsere Kanzlei versteht sich nicht nur als überregionale sondern auch als international ausgerichtete Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über vielfältige ausländische Rechts- und Sprachkenntnisse sowie eine hohe Affinität zur Bearbeitung von Mandaten mit internationalem Einschlag.

Wir betreuen sowohl ausländische Mandanten aus aller Welt bei Gestaltungen, Transaktionen und Konflikten mit Bezug zum österreichischen/ungarischen Recht als auch Mandanten, die eine Fragestellung mit Bezug zum ausländischen oder internationalen Recht haben.

Beratung im internationalen Recht

Neben den Normen ausländischer Rechtsordnungen sind bei der grenzüberschreitenden Rechtsberatung auch solche des internationalen Rechts relevant, zum Beispiel:

  • Internationales Gesellschaftsrecht
  • Internationales Prozessrecht, (z.B. EUGVVO, EUMahnVO)
  • UN-Kaufrecht (CISG)
  • Internationales Familienrecht
  • Internationales Völkervertragsrecht
  • Internationales Familienrecht, z.B. das Haager Unterhaltsübereinkommen
  • Internationales Erbrecht, wie die EU-Erbrechtsverordnung

Im Bereich des UN-Kaufrechts bieten wir maßgeschneiderte Verkaufs- und Einkaufsbedingungen an und beraten gemeinsam mit ausländischen Kollegen auch zur Frage der Rechtswahl hinsichtlich des sog. Subsidiärrechts, also des geltenden Rechts für all die Fragen, die das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich regelt (z.B. Vollmachten; Wirksamkeit von AGB). Hier sind wir mit aktuellen Rechtsentwicklungen, wie der zunehmend scharfen AGB-Rechtsprechung des BGH auch im unternehmerischen Rechtsverkehr („B2B“) und auch der Ausweichreaktion in Form der „Flucht ins Schweizer Recht“, vertraut.

Internationales Familienrecht

 In Zeiten der Globalisierung und eines zusammenwachsenden Europas gewinnt das internationale Familienrecht stetig an Bedeutung. Welche Rechtsordnung überhaupt Anwendung findet und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind, wenn nicht beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz haben oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde sind bereits komplexe Vorfragen für Mandate aus dem internationalen Familienrecht. Neben den Vorschriften der einzelnen Staaten müssen hier auch EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen beachtet werden.

Unsere Leistungen im internationalen Familienrecht

Bei familiären Sachverhalten mit Bezug zum Ausland bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:

  • Prüfung nach den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts der betreffenden Staaten zur Ermittlung der Zuständigkeiten und des anwendbaren Rechts.
  • Eheverträge für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wechselnden Aufenthaltsorten mit Regelung einer günstigen Rechtswahl.
  • Durchsetzung von familienrechtlichen Ansprüchen wie Unterhalt, Zugewinn etc. auch grenzüberschreitend
  • Beratung und Vertretung bei Fragestellungen der Abstammung und Vaterschaft
  • Klärung der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen im Inland oder umgekehrt
  • Beratung und Vertretung bei internationalen Sachverhalten rund um das Sorgerecht und den Aufenthalt von Kindern
  • Güterrecht (Ob und wie das Vermögen unter den Ehegatten nach der Scheidung aufzuteilen ist, hängt entscheidend davon ab, welches nationale Recht für das sog. Gütenrecht Anwendung findet.)
  • Elterliche Sorge (In diesem Bereich findet seit dem 1. Januar 2011 Haager Kinderschutzübereinkommen (sog. KSÜ) Anwendung.)

Beratung im ausländischen Recht

Daneben können wir in vielen Fällen auch direkt im ausländischen Recht beraten. Besondere Schwerpunkte unserer internationalen Beratung bilden die Länder Österreich und Ungarn. Hier verfügen wir über zweisprachige Rechtsanwälte mit fundierten Kenntnissen der ausländischen Rechtsordnung sowie ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Kanzleien.

Ungarn, ungarisches Recht

Der österreichische-ungarische Rechtsverkehr hat seit der Gründung der Kanzlei eine herausragende Bedeutung für uns. Unsere Büros in Wien und Budapest ermöglichen eine jederzeitige Bearbeitung von Mandaten auch vor Ort. Rechtsanwältin Dr. Csehi-Alisa bewegt sich seit Jahren dank juristischer Ausbildung und perfekter Zweisprachigkeit sowohl in Ungarn als auch in Österreich mit größter Sicherheit in allen österreichischen und ungarischen Rechtsfragen.

Wir beraten und unterstützen Sie immer persönlich und immer engagiert sowohl in Österreich als auch in Ungarn.

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INTERNETUND DATENSCHUTZRECHT

Welchen Regelungen zum Datenschutz müssen Unternehmen berücksichtigen?

Was bedeutet DS-GVO?

Bis wann müssen Unternehmen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung fertig umgesetzt haben?

 Internetrecht

Internetrecht ist ein Überbegriff für eine Bandbreite an gesetzlichen Bestimmungen rund um Computer, elektronische Datenverarbeitung, Software, Internet, Domains, elektronischen Geschäftsverkehr, Telekommunikation, etc.

Zu den Beratungsleistungen der Kanzlei zählen insbesondere:

  • IT-Verträge: Softwareverträge (Verkauf, Vermietung, Leasing, Vertrieb, Anpassung; Erstellung von Individualsoftware), Outsourcing,Verträge über IT-Projekte, Lizenzverträge, Service Providing, etc
  • Domainschutz: Strategische Beratung bei Domainregistrierungen, Beratung im Falle von Verwendung fremder Kennzeichen oder Marken als Bestandteil von Domains, Domaingrabbing, Cybersquatting
  • Informationspflichten (Impressum) von Webshop-Betreibern
  • Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce): Fernabsatzgeschäfte, Online/Mobile Business, Webshops, Internetauktionen
  • Datenschutzrecht: Beratung rund um die Sammlung und Verarbeitung von Daten, Schutz von personenbezogenen Daten, Erstellung von entsprechenden Vertragsklauseln, Geltendmachung von Ansprüchen nach Datenschutzrechtsverletzungen, internationale Datenübermittlungen, Erfassung und Verarbeitung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten, Meldungen beim Datenverarbeitungsregister
  • Hass-Postings in sozialen Netzwerken
  • Telekommunikationsrecht: Rechtsberatung rund um die elektronische Kommunikation, Telekommunikationsdienste, Telekommunikationsanlagen
  • Besondere Fragestellungen des Immaterialgüterrechts mit IT-Bezug: Marken- und Kennzeichenverletzungen im Internet; Urheberrechtsverletzungen im Internet; Softwareschutz im Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht; Open Source Software; Rechtsschutz von Datenbanken
  • und vielen anderen Themen des Internetrechts.

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

 Die „Verordnung des Rates zum Schutz natürlicher Personen“ – Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde bereits verabschiedet, ist in Kraft und wird ab 2018 Geltung in Österreich/Ungarn und ganz Europa erhalten.

Für viele Unternehmen stellt sich nunmehr die Frage, was bis dahin getan werden muss, um auch den neuen Anforderungen entsprechend rechtskonforme Daten zu verarbeiten.

Wir verfügen über tiefreichende Kenntnisse in Erstellung von Datenschutzerklärungen (Privacy Policies), Durchführung von GDPR Prüfungen.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:

  • Datenschutzrecht
  • Komplexe datenschutzrechtliche Audit von Unternehmen
  • E-Commerce / Digitaler Handel | Wir prüfen Ihre Website und Ihren Webshop auf Rechtskonformität. Dabei überprüfen wir die Einhaltung der umfangreichen Informationspflichten
  • Domainrecht | Wir helfen Ihnen, unter den vielen Top-Level-Domains die richtige Domains für Sie zu finden und unterstützen Sie bei der Registrierung.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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ÖFFENTLICHES RECHT

Benötigen Sie eine behördliche Genehmigung?

Haben sie Probleme mit Behörden in Österreich)Ungarn?

Fühlen Sie sich von einer Behörde ungerecht behandelt?

 Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass man sich vom Staat und seinen Institutionen ungerecht behandelt fühlt.

Sprechen Sie mit uns, wir setzen wir Ihre Rechte auch im Verwaltungsverfahren durch.

Sie können sich zum Beispiel beschweren, wenn sich die Behörde nicht um Ihr Anliegen kümmert. Oder wenn sie eine Meinung vertritt, die nicht dem Gesetz entspricht. Oder wenn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behörde sehr unhöflich sind. Dabei ist es egal, wie alt die Menschen sind, woher sie kommen oder wo sie wohnen.

Das öffentliche Recht regelt eine Vielzahl von Materien, mit denen Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Handlungen in Kontakt kommen. Die große Menge an Normen kann für einen Mandanten Freiraum und Labyrinth sein, sei es lokal, aber auch international. Zahlreiche verschiedene Behörden und Ämter machen die Zuständigkeiten oftmals sehr komplex.

Was gehört beispielsweise zum Verwaltungsverfahren?

  • Zuwendungen öffentlicher Förderungen
  • der Zugang zur Schule oder Universität
  • In Verkehrssachen die Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Eintragung in das Gewerbezentralregister
  • Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Diskriminierung die Ungleichbehandlung von Menschen
  • Bei der strafrechtlichen Verurteilung von Beamten die disziplinarrechtlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Aufhebung des Dienstverhältnisses
  • Vertretung in Verwaltungsprozessen
  • Rechtsbeistand bei gerichtlicher Überprüfung eines Verwaltungsbeschlusses
  • Verwaltungsverfahren (z.B. Baubehörde, Grundbuchamt, Steuerbehörde)

Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen nicht nur in den „klassischen“ Verfassungsbeschwerdeverfahren, sondern auch in den zahlenmäßig weniger vorkommenden Bereichen.

Zu den Leistungen unserer Kanzlei zählen insbesondere:

Vertretung vor Verwaltungsbehörden- und Verwaltungsgerichten wie Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Landesverwaltungsgerichten, VwGH und VfGH, insbesondere in Angelegenheiten des Sozialversicherungsträgers, Arbeitsmarktservices und Verkehrsrechts etwa bei Alterspension, Ausgleichszulage, ausländische Rente, Mindestsicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegegeld, Führerscheinentzug, Verkehrsstrafen, Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, Umweltrecht, Öffentliches und Ziviles Nachbarrecht, Verwaltungsstrafrecht etc.

In der täglichen Arbeit der Kanzlei hat sich gezeigt, dass eine gute Kommunikation mit Behörden oft ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg ist. Meist handelt es sich jedenfalls um Ermessensentscheidungen, so dass die anwaltliche Arbeit u.a. im Vortragen von Ermessensgründen zugunsten des Mandanten besteht.

Folgende wertvolle Leistungen Sie von uns erwarten können?

  • Unterstützung bei der Beantragung und Erlangung von Bewilligungen und Genehmigungen
  • Geltendmachung und Schutz Ihrer Nachbarrechte
  • Bekämpfung rechtswidriger Bescheide
  • Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, falls Grundrechte verletzt wurden
  • Lösungen bei Streitigkeiten in Vereinen oder bei Versammlungen
  • Überprüfung polizeilichen Handelns

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Verwaltungsrecht?

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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PATIENTENRECHT & Behandlungsfehler (Kunstfehler)

Wurden ihre Rechte als Patienten verletzt?

Vermuten Sie, dass Sie ein Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind?

Oft ist Patienten unbekannt, dass ihnen gegenüber Ärzten und Krankenhäusern eine Vielzahl von Rechten zustehen. Die Rechte von Patient_innen in Österreich/Ungarn sind gesetzlich geschützt. Sie sind in der sogenannten Patientencharta zusammengefasst.

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.

 Unsere Kanzlei unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.

Als erster Schritt sollte  man die Behandlungsunterlagen und Krankengeschichten einholen. Nicht selten ist das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte nicht berücksichtigt und wird dem Patienten die Krankengeschichte vom Arzt/Krankenhausträger verweigert. In diesem Fall kann dieses Einsichtsrecht prozessual auch durchgesetzt werden.

Genau hier helfen wir Ihnen weiter! Wir übernehmen Ihr gesamtes Prozessrisiko!

Unsere Kanzlei mit Ihnen Ihren Fall bespricht und sodann Ihren Arzt oder das Spital mit Ihrer Forderung (meistens Schmerzensgeld) konfrontiert.

Für die Tragung dieses Risikos können Sie gern mit uns eine Erfolgsbeteiligung vereinbaren.

Wenn wir für Sie also nichts „erreichen“ hat es Sie nichts gekostet und wir tragen sämtliche Kosten.

Wir helfen Ihnen ehrlich, kompetent und schnell in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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STAATSBÜRGERSCHAFT, FREMDENPOLIZEI, ASYLRECHT

Erstreben Sie ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder die ungarische Staatsbürgerschaft?

Wurde Ihre Petition abgelehnt?

Unsere Rechtsanwältin kennt Asylrecht und Fremdenrecht daher nicht nur aus der Sicht einer Anwältin, sondern auch der Behörden.

Für Fremde, die in Ungarn/Österreich Ihren Aufenthalt nehmen möchten

  • Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft?
  • Ich möchte mich in Österreich beruflich betätigen. Wie erlange ich eine Beschäftigungsbewilligung?
  • Ich wurde geschieden. Muss ich meinen Aufenthaltstitel ändern?
  • Darf ich mich mit meinem Visum im Schengenraum frei bewegen?
  • Erfülle ich die Voraussetzungen, um eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus zu erlangen?

Für Asylanten und Asylwerber

  • Ich bin Flüchtling. Wer unterstützt mich im Asylverfahren?
  • Mein Asylantrag wurde abgewiesen. Welches Rechtsmittel kann ich erheben?
  • Die Fremdenpolizei ermittelt gegen mich. Welche Rechte habe ich?
  • Es droht meine Abschiebung. Wie kann ich diese noch abwenden?
  • Ich habe Asyl in Österreich erhalten. Wie funktioniert eine Familienzusammenführung

Es ist nicht immer leicht, in einem fremden Land zurecht zu kommen. Wir helfen Ihnen, klar zu sehen und die ersten Schritte in ein eines neuen Leben in Österreich/Ungarn zu machen.

  • Wir vertreten Asylanten und Asylwerber sowie subsidiär Schutzberechtigte, um deren Verbleib in Österreich/Ungarn zu sichern.
  • Wir vertreten Fremde, die sich vorübergehend oder langfristig in Österreich/Ungarn aufhalten möchten.
  • Wir beraten Fremde in Ungarisch/Deutsch/ Englisch.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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VERBRAUCHERSCHUTZRECHT UND SCHADENERSATZSACHEN

Gerät defekt nach 1,5 Jahren?

Wird die Annahme vom Unternehmen abgelehnt?

Konsumentenschutz

Handelt es sich um Angelegenheiten, Fragen im Zusammenhang mit Gewährleistung, Garantie, Haftung, Produkthaftung wir stehen mit Rat und Tat zu Ihrer Seite.

  • Wir haben Erfahrung in Erstellung von Gutachten, praktische Handbücher über Behandlung von Verbraucherbeschwerden für kompetente Mitarbeiter eines Unternehmens.
  • Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Geschäftspolitik bezüglich der Garantie, Gewährleistung sowie vertreten sie in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei der Erstellung rechtlicher Überprüfung von Garantiezettel stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

 Schadenersatzsachen

 Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch durchsetzen wollen, oder selbst auf Schadensersatzzahlung in Anspruch genommen werden, können wir Ihnen helfen.

Das Schadensersatzrecht fasst alle rechtlichen Bestimmungen zusammen, die dem Geschädigten im Falle eines Schadens dazu verhelfen, einen angemessenen Ersatz zu erlangen. Die Anwendungsbereiche des Schadensersatzrechts sind hierbei vielfältig.

Vom verletzten Opfer eines Verkehrsunfalls, ein  bis zum Markeninhaber, dessen Anspruch auf alleinige Nutzung eines Logos verletzt wurde, müssen bei der Beurteilung des Anspruchs immer wieder die gleichen Kriterien geprüft werden.

Die Kausalität zwischen Handlung und Schadenseintritt muss im Streitfall ebenso nachgewiesen werden, wie die Angemessenheit der geltend gemachten Entschädigung. Gelegentlich ist auch ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen, oder es kommt eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht in Betracht. Das Einschalten eines erfahrenen Anwalts für Schadensersatzrecht ist schon im Frühstadium dringend zu empfehlen, da jedes Detail des schädigenden Ereignisses berücksichtigt werden muss.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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VERFASSUNGSGERICHT, MENSCHENRECHTE: BESCHWERDE – EGMR

Hatten Sie Rechtsnachteile wegen einer verfassungswidrigen Rechtsnorm?

Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung?

 Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht in Ungarn und Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und hat ihrTätigkeitsschwerpunkt im Bereich Wiedergutmachungsrecht (Entschädigung / Rehabilitierung/Rückgabe).

Wude Ihr Anliegen bei einem Gericht ​seit 6 Jahren nicht erledigt?  Dann wurde ihr Recht auf ein faires Verfahren missachtet. Wissen Sie, dass Sie berechtigt sind eine finanzielle Entschädigung zu erhalten?

Gerne übernehmen wir die Vertretung Ihres Anliegens gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Strasbourg (Frankreich) wurde am 1. November 1998 in seiner heutigen Form ins Leben gerufen. Er überprüft Akte der Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung der 47 Unterzeichnerstaaten der europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist zuständig für die Staatenbeschwerden und die Individualbeschwerden.

Zu den Leistungen unserer Kanzlei zählen insbesondere die vertretung vor EGMR bei der Individualbeschwerden. Diese können angestrengt werden von

  • natürlichen Personen,
  • juristischen Personen / Personengruppen,
  • nichtstaatlichen Organisationen.

​Menschenrechte sind universelle Rechte, die nach allgemeiner Auffassung jedem Menschen zustehen. Zahlreiche Konventionsrechte können hierbei für das Strafrecht Bedeutung erlangen, wie u.a.:

  • Recht auf Leben (Art. 2 EMRK)
  • Folterverbot und Verbot unmenschlicher und erniedrigender Strafe und Behandlung (Art. 3 EMRK)
  • Recht auf Freiheit und Sicherheit und Gefangenenrechte (Art. 5 EMRK)
  • Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK)
  • Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK)
  • Spezifische Beschuldigtenrechte, insbesondere Recht auf Verteidigerbeistand und auf Konfrontation von Belastungszeugen (Art. 6 Abs. 3 EMRK)
  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz (Art. 8 EMRK)

Wichtig:

Es ist nicht notwendig, dass der Verletzte einem Unterzeichnerstaat angehört!

Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist (im Individualbeschwerdeverfahren) erst möglich, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben.

Daher muss grundsätzlich auch ein Verfassungsgericht (z.B. Bundesverfassungsgericht) angerufen werden, selbst wenn dieses nach dem nationalen Recht nicht zum eigentlichen Instanzenzug gehört. Die Frist zur Anrufung nach der letzten endgültigen innerstaatlichen Entscheidung beträgt sechs Monate.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind für sämtliche Unterzeichnerstaaten bindend. Allerdings kann der Gerichtshof Sanktionen nur in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten und für die Bearbeitung einer Menschenrechtsbeschwerde sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder mit uns Kontakt aufnehmen möchten, dann klicken Sie bitte hier.

VERTRAGSRECHT

Sie wollen Ihre Immobilie selbst am Markt zum Verkauf anbieten? Dann sollten Sie wissen, dass welche Fehler beim privaten Immobilienverkauf entstehen können.

 Wir alle brauchen und verwenden Verträge. Unser Leben besteht aus Verträgen. Wir haben Mietverträge, Zeitungsaboverträge, Kaufverträge über unsere Autos, ja sogar für den Kindergartenbesuch der Kinder werden Verträge abgeschlossen.

Es ist heute ganz einfach im Internet irgendwelche Vertragsmuster herunterzuladen und zu glauben, dass man sich dabei die fachmännische Begleitung ersparen kann. Das kann sich in Wahrheit als sehr teurer Fehler herausstellen.

Ihre Verträge sollten Maßarbeit sein, denn nur so ist können Sie sicher sein, dass der Vertrag für Sie passt. Wir passen Ihnen jeden Vertrag auf Ihre Bedürfnisse an. Sollte sich etwas ändern, können unsere Verträge auch individuell abgeändert werden.

Wir legen Wert auf sorgfältige und präzise Formulierungen, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Im Streitfall setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich mit allem Nachdruck durch.

Vertragsrecht hat viele Facetten. Zu den von uns betreuten Rechtsgebieten gehören beispielsweise:

  • Kaufverträge (Immobilien und bewegliche Sachen, Vorkauf, Vorvertrag)
  • Schenkungsverträge
  • Mietvertrag (Wohnung, Büro, Auto, usw.)
  • Versicherungsverträge
  • Beförderungsverträge
  • Darlehensverträge
  • Kreditverträge
  • Hinterlegungsverträge, Depotverwaltung
  • Arbeitsverträge
  • Lieferverträge
  • Unterhaltsverträge
  • Vermögensverträge (Aufteilung bei Scheidungen, Erledigung der ehelichen Gütergemeinschaft)
  • Werkverträge (Untervertrag, Bauvertrag, Planungsvertrag, Ausführungsvertrag, Forschungsvertrag)
  • Testament

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen oben angeführten Angelegenheiten sowohl in Österreich als auch in Ungarn!

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Strafrecht

Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Nun hängt der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens häufig von der richtigen Reaktion ab. Niemand sollte darauf vertrauen, die Sache werde sich schon von alleine aufklären, weil er ja unschuldig ist.

Nehmen Sie daher Ihre Rechte wahr!

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie Recht zu Schweigen, Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen sowie das Recht, sich eines Strafverteidigers seiner Wahl zu bedienen.

Die Einlassung zur Sache, ohne dass Sie Kenntnis über Ihre Rechte haben und den konkreten Akteninhalt kennen, birgt große Risiken. So kann es im Strafrecht zu einer Verurteilung kommen, die bei professioneller Ausschöpfung der Verteidigungsmöglichkeiten zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen gewesen wäre.

Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Erfolgen Verhaftung oder Durchsuchungsmaßnahmen an Wochenenden oder in den Nachtstunden, so stellt dies die Betroffenen vor nahezu unlösbare Probleme. Denn kann erst am folgenden Werktag ein Strafverteidiger erreicht werden, ist es für eine effektive Verteidigung häufig zu spät. Die entscheidenden Weichenstellungen im Strafrecht erfolgen nämlich bereits im Ermittlungsverfahren.

Ohne die frühzeitige Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einer Strafrechtskanzlei kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.

Lassen Sie sich bestenfalls bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft anwaltlich vertreten! In unserem Engagement im Bereich des Strafrechts setzen wir alles daran, die Rechte meiner Mandanten zu schützen und gerechte Verfahren sicherzustellen.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Bei dem ersten Termin (Besuch in der U-Haft möglich) klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechnen wir entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung denkbar.

Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung

Das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten.

Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht haben entscheidungsfähige volljährige Personen die Möglichkeit, Vorsorge für den späteren Verlust ihrer Entscheidungsfähigkeit zu treffen. Der Vollmachtgeber kann mithilfe der Vorsorgevollmacht einen oder mehrere Vertreter bestimmen, die ihn bei Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit in den ihm/ihnen übertragenen Angelegenheiten vertreten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten. Zu Beginn einer derartigen Beratungstätigkeit steht ein ausführliches Aufklärungsgespräch, bei dem es darum geht, aufzuklären über die Rechtsfolgen einer Vorsorgevollmacht sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufes, der zu seiner Wirksamkeit dem Bevollmächtigten zugehen muss. Dabei machen wir Sie insbesondere darauf aufmerksam, dass die Einsetzung eines Vorsorgebevollmächtigten in aller Regel die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters ersetzt und der Bevollmächtigte – anders als ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter – nicht vom Gericht überwacht wird. Wir haben dabei auch darauf hinzuweisen, dass auf Anfrage den Gerichten und bestimmten anderen Stellen Einsicht in das Österreichische zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) zu gewähren ist.

Erwachsenenvertretung

Bei gewählte Erwachsenenvertretung, die im Jahr 2018 neu eingeführt wurde, kann im Unterschied zur Vorsorgevollmacht auch unter bestimmten Voraussetzungen eine nicht mehr voll handlungsfähige Person noch eine oder mehrere ihm nahestehende Personen als Erwachsenenvertreter zur Besorgung seiner Angelegenheiten auswählen. Für die gewählte
Erwachsenenvertretung ist es notwendig, dass der gewählte Erwachsenenvertreter und die vertretene Person eine schriftliche Vereinbarung schließen. Diese schriftliche Vereinbarung muss von einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Die gewählte Erwach-senenvertretung wird mit der Eintragung in das Österreichische zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) wirksam.

Österreichisches zentrales Vertretungsverzeichnis

Im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) werden alle Vertretungs- und Verfügungsarten des Erwachsenenschutzrechts registriert. Rechtsanwälte, Notare, Erwachsenenschutz-vereine und Gerichte können entsprechend dem gesetzlichen Vorgaben die Registrierungen im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) vornehmen.

Im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) können auch positive und
negative Erwachsenenvertreter-Verfügungen sowie ein Vorab-Widerspruch gegen eine gesetzliche Erwach-senenvertretung eingetragen werden.

Wir bieten kostenlose Beratungen rund um das Thema Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns über unser Kontaktformular auf!