Entsprechend der Stellungnahme Nr. 2/2001 (IX. 3.) der Präsidentschaft der Ungarischen Rechtsanwaltskammer kann der Gebührentarif der Rechtsanwälte auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei nicht veröffentlicht werden, so können wir Ihnen nach der persönlichen Kontaktaufnahme Information über unsere Arbeitshonorare geben.
Wir berechnen unsere Kosten in der Regel nach der Verordnung des Ungarischen Justizministers Nr. 32/2003.(VIII.22.) über die Anwaltskosten und die Empfehlung der Ungarischen Rechtsanwaltskammer Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) zur Anwendung, welche in ihrer aktuellen Fassung unter www.magyarugyvedikamara.hu abrufbar sind.
In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass unser Honorar nach den UNGARISCHEN ANWALTSKOSTEN berechnet ist.
Online Kostenfreie Ersteinschätzung
Falls Sie Angst vor intransparenten Kosten haben oder erst einmal wissen möchten, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen, können wir Ihnen weiterhelfen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung auf Ihre Frage antwortet Ihnen per E-mail ein erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt bezüglich Ihres Rechtsproblems. Sollten Sie feststellen, dass eine Beratung sinnvoll ist, erstellt Ihnen der Anwalt ein Festpreisangebot für die weitergehende Beratung.
Erstberatung
Wir nehmen uns für Sie Zeit; das bedeutet ein Erstgespräch in der Dauer von zumindest 30 bis höchstens 60 Minuten, in dem ich Probleme auslote und mögliche Wege evaluiere. Hier können richtungsweisende Weichen gestellt werden, aber nie ein Prozessausgang abgeschätzt werden. Je mehr Informationen Sie uns liefern, desto genauer kann zu einer weiteren Vorgangsweise geraten werden.
Diese Leistung auf höchstem juristischen Niveau kann nicht (wie bei zahlreichen Beratungsstellen, wo Gespräche maximal 15 Minuten dauern) gratis angeboten werden. Wir verrechnen dafür aber einen ermäßigten Pauschalsatz von EUR 100,00, welchen ich ersuche in Bar mitzubringen.
Rechtsschutzversicherung
Wir arbeiten regelmäßig mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden wir im Fall einer Mandatierung mit Ihrer Versicherung abklären, ob diese eine Deckungszusage erteilt. Zu diesem Zweck teilen Sie uns bei unserem Erstgespräch bitte Ihre Versicherung und Ihre Polizzennummer mit. Im Fall einer Deckungszusage werden wir uns darum bemühen, unsere Leistungen direkt gegenüber Ihrer Versicherung abzurechnen. Insoweit eine Direktverrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgreich ist, werden Sie mit keinen Kosten belastet.
Verfahrenshilfe
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit für die Gerichtskosten Verfahrenshilfe zu erhalten.
Ratenzahlung
Im Einzelfall bieten wir die Möglichkeit einer Ratenzahlung an
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder mit uns Kontakt aufnehmen möchten, dann klicken Sie bitte hier.